Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Louis STEITZ SECURA GmbH + Co. KG (nachfolgend „Verkäuferin“ genannt)
- Vertragsgrundlage
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen werden durch die Auftragserteilung und Annahme der Lieferung als Vertragsbestandteil anerkannt. Abweichende vertragliche Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind.
- Preise
Die in der Preisliste festgelegten Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Versand und Versandkosten
Der Versand erfolgt stets auch bei frachtfreier Lieferung auf die Gefahr des Empfängers. Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den am Tage der Absendung oder Abholung gültigen Preisen und Bedingungen. Jede Lieferung erfolgt auf dem für die Verkäuferin günstigsten Versandweg (Frachtgut, Postgut oder Spediteur). Beträgt der Bestellwert mindestens 520,00 €, erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei einem Bestellwert unter 520,00 € erfolgt die Lieferung zuzüglich Frachtkosten. Exportsendungen werden frei deutsche Grenze unverzollt geliefert. Die Verkäuferin behält sich vor, den Vertrag durch Teillieferungen zu erfüllen. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Lieferverzögerungen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel usw. berechtigen die Verkäuferin, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist berechtigt, vier Wochen nach Überschreiten eines angegebenen Liefertermins schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser weiteren Frist die Abnahme der Waren ablehnt.
- Mängelrügen
Der Käufer ist verpflichtet, die angelieferte Ware bei Empfang durch berechtigte Personen unverzüglich auf Beschaffenheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Berechtigte Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb der nachfolgenden Fristen schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel und vollständiger Angabe der Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Kundennummer und Artikelnummer angezeigt werden.
Schriftliche Rügefristen
– Vollständigkeit der Lieferung: sofort bei Anlieferung
– Sortierung: 2 Arbeitstage
– sichtbare Mängel: 7 Arbeitstage nach Wareneingang
Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung anzuzeigen und die entsprechenden Voraussetzungen (Zeitpunkt der Entdeckung) nachzuweisen. In allen anderen Fällen gilt die Lieferung als vertragsgemäß anerkannt.
- Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt. Bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag. Im übrigen sind Valutierungen, die die Fälligkeit abändern, unzulässig. Bei Zahlungseingang auf einem Konto der Verkäuferin innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt, so lange frühere Rechnungen nicht vollständig ausgeglichen sind. Bei Zahlungsverzug (31 Tage nach Rechnungsstellung) werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % plus dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes geltend gemacht. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Rückstand oder tritt in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Verkäuferin berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. In diesem Falle werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Vor einer weiteren Belieferung ist die Verkäuferin berechtigt, die Stellung einer angemessenen Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Leistungen von Vorkasse zu verlangen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig.
- Eigentumsvorbehalt
Die von der Verkäuferin gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kundensaldos aus der offenen Geschäftsverbindung das Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer ist zur Veräußerung der Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen im Voraus zur Sicherung der Forderungen an die Verkäuferin ab. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so hat er der Verkäuferin unverzüglich zum Zwecke der Einziehung der offenen Forderungen die Drittschuldner zu benennen und diesen die Abtretung zu bestätigen. Die Verpfändung oder sicherungsweise Übereignung der Waren der Verkäuferin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Zugriffe auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen sind der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen.
- Gewährleistung
Gewährleistung wird nur für berechtigte Mängel übernommen, die ordnungsgemäß gerügt wurden. Ist eine Mängelrüge von der Verkäuferin als berechtigt anerkannt, so steht der Verkäuferin ein Wahlrecht zu, entweder die Mängel zu beseitigen oder kostenlos Ersatz zu liefern. Für Produkte, die die Verkäuferin nicht selbst hergestellt hat, werden die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten an den Käufer abgetreten. Beschädigte oder nicht fristgerecht zurückgegebene Artikel werden von der Verkäuferin nicht angenommen und unfrei zurückgesandt.
- Haftung
In allen Fällen vertraglicher oder gesetzlicher Haftung ist die Verkäuferin nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln zum Schadensersatz verpflichtet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Produkte der Verkäuferin eintreten, übernimmt die Verkäuferin keinerlei Haftung.
- Höhere Gewalt
Jede Verzögerung oder nicht ausgeführte Leistung seitens einer Partei gilt nicht als Vertragsbruch, soweit dies auf unabwendbare Ereignisse, Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Feuer, Explosionen, Stromausfälle, Embargos, staatliche Einschränkungen, Aufstände, Terroranschläge, Kriege oder andere Militäraktionen, Bürgerunruhen, Streik, Rebellionen, Vandalismus, Sabotage oder andere Gründe, die die Partei nicht zu verantworten hat (zusammenfassend als „höhere Gewalt“ bezeichnet) zurückzuführen ist. Die Verpflichtungen der betroffenen Partei werden ausgesetzt, soweit sie von höherer Gewalt betroffen sind, unter der Bedingung, dass die betroffene Partei (a) zeitnah die andere Partei über die Ursachen der Verzögerung oder nicht ausgeführte Leistung benachrichtigt, (b) sich um angemessene vorübergehende Überbrückungsmaßnahmen oder Alternativen bemüht.
Solange der Zustand höherer Gewalt anhält, wird die Zeit der Leistungserbringung um die Dauer der Verzögerung aufgrund höherer Gewalt verlängert. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftragsgebers für die betroffenen Güter und Dienstleistungen werden für die Dauer höherer Gewalt ausgesetzt.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kirchheimbolanden. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird das Amtsgericht Rockenhausen bzw. Landgericht Kaiserslautern vereinbart. Für alle aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar entstehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne vertragliche Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Vereinbarung zu treffen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Hinweis nach § 23 Bundesdatenschutzgesetz
Personenbezogene Daten werden gespeichert.