Leitsätze zur Unternehmenskultur
Als führender Hersteller von Sicherheits- und Berufsschuhen mit 160 Jahren Erfahrung sind wir die erste Adresse für überlegenen Kundennutzen, Verlässlichkeit, Schnelligkeit und Flexibilität. An vier Standorten in Rheinland-Pfalz fertigen über 240 Mitarbeiter mit ihrem Fachwissen, ihrer Kreativität und leidenschaftlichem Einsatz die einzigartige Qualität von Steitz Secura. Das inhabergeführte Familienunternehmen verbindet Tradition – was Werte und das Schuhmacherhandwerk betrifft – und Fortschritt in Hinblick auf Produktionstechnologien, umfassende technologische Dienstleistungen und die verwendeten Materialien in unseren Produkten.
QUALITÄT
Innovationskraft und Fertigungskompetenz führen zu Produkten mit maximaler Lebensdauer und Funktionalität sowie bestmöglichem Komfort und Gesundheitsschutz. Durch unsere Beratungskompetenz und eine konsequente Ausrichtung unserer Geschäftsprozesse auf die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden erbringen wir überlegene Serviceleistungen.
Die fortwährende Optimierung der Prozesse und Strukturen betreiben wir entlang der gesamten Lieferkette. Unsere Lieferanten sind unsere Partner; sie stehen hinter unseren Qualitätszielen und tragen auch in umweltrelevanten Prozessen und bezüglich der sozialen Verantwortung ihren Teil zur Zielerreichung und einem nachhaltigen Erfolg bei.
Ganz gleich ob in Führungs-, Verwaltungs- oder Produktionsprozessen: Wir arbeiten gemeinsam an der Erreichung der Qualitäts- und Umweltziele und lassen uns daran messen. Die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter ist die Grundlage unseres Unternehmenserfolgs. Die Erhaltung des Wissens im Unternehmen sowie die fortwährende Schulung, Weiterbildung und Information der Mitarbeiter sind uns wichtig.
Das Leitungsteam installiert Prozesse zur Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen und verfolgt konsequent und faktenbasiert die Maßnahmenumsetzung nach. Die Geschäftsführung stellt alle notwendigen Ressourcen zur Erreichung der Unternehmensziele zur Verfügung. Das prozessorientiertes Management-System bildet die Grundlage unserer hohen Qualitäts- und Umweltstandards. Alle Instrumente und Weisungen sind unternehmensweit für alle Mitarbeiter bindend. In allen Bereichen herrscht ein ausgeprägtes Risikobewusstsein, eine starke Risikoorientierung prägt den Bereich IT-Systeme und Datensicherheit.
UMWELT
Umwelt- und Arbeitsschutz sind voll integrierte Bestandteile entlang unserer gesamten Wertschöpfung. Maßnahmen in diesen Bereichen sind für uns kein notwendiges Übel, sondern Teil unseres Ziels und fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Unserer sozialen Verantwortung und Compliance fühlen wir uns über die gesetzlichen Grenzen hinweg verpflichtet. Das zeigen sowohl unsere gelebten Selbstverpflichtungen als auch unser Engagement mit und um die mit uns verbundenen interessierten Parteien.
Mit der ISO 14001-Zertifizierung der eigenen Werke in Deutschland in 2022 fügen wir einen weiteren Baustein einer umweltorientierten Produktion hinzu; aus Sicht der Umweltwirkung haben wir durch geeignetes Lieferantenmanagement und umsichtiges Handeln in den Herstellerländern die Partner bereits gefunden, die den Grundstein für eine umweltgerechte Produktion unserer Sicherheitsschuhe legen.
Wir tragen Verantwortung für die Auswirkungen auf unsere Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette, bei allen zur Herstellung unserer Qualitätsprodukte benötigten Prozessschritten inner- und außerhalb des eigenen Unternehmens bis zum Ende des Produktlebenszyklus. Wir arbeiten stets daran, die direkt oder indirekt durch das Unternehmen verursachte Umweltbelastung zu reduzieren. Der vorausschauend schonende Umgang mit Ressourcen ist für uns kein notweniges Übel, sondern ein grundlegender Aspekt der Unternehmensstrategie; nicht nur für und in den eigenen Werken in Deutschland, sondern auch zusammen mit unseren Partnern und langjährigen Lieferanten im europäischen Wirtschaftsraum und aus aller Welt.
Die Qualität der eingesetzten Materialien und miteinhergehend auch deren umweltverträgliche Herstellung, die Einhaltung von Sozialstandards und eine Arbeitssicherheitspolitik nach europäischen Standards werden durch uns und beauftragte Dritte in den Herstellerländern geprüft und dauerhaft sichergestellt.
Diese oft schon über Jahrzehnte bestehenden Partnerschaften basieren auf verlässlicher, intensiver und konstruktiver Zusammenarbeit in Sachen Qualität, einer gelebten sozialer Verantwortung in den Partnerunternehmen in aller Welt und der fortwährenden Verringerung des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen. Auch die Vermeidung von Abfällen steht bereits in der Entwicklungsphase der Produkte und während der Herstellung von Vormaterialien im Focus. Eine sorgfältige Planung zur Vermeidung unnötiger Logistik- und Transportprozesse stehen bei STEITZ SECURA und deren Partnern auf der täglichen Agenda.
In der Schuhindustrie entsteht die größte Umweltwirkung dort, wo Materialien wie Textilien und Leder für die Schuhproduktion hergestellt und verarbeitet werden. Das geschieht heute zum größten Teil nicht mehr in Deutschland. Unsere größten Vorlieferanten wirtschaften aktuell in Brasilien, Südindien und Vietnam; dort, wo auch die größten Beschaffungsmärkte für Textilien und Leder liegen bzw. nah sind.
Und hier liegt unser Focus, wenn wir die Einflussfaktoren auf Natur und Umwelt betrachten. In diesen Ländern sind wir, auch mit eigenen Leuten, im Einsatz, die Umweltwirkungen auf Wasser, Luft und den Boden bestmöglich zu reduzieren. Das betrifft sowohl die Luft-, Boden- und Wasserqualität als auch den Verbrauch der wertvollen Ressourcen Wasser und Boden sowie Verschmutzung derer und der Luft. STEITZ SECURA achtet besonders darauf, gerade weil die größte Umweltwirkung der Branche in den Textil- und Leder-Herstellerländern auftritt, dass sich seine Lieferanten und langjährigen Partner dort auch extern auditieren lassen, Gerbereien wie auch Steppereien unter ständiger Kontrolle sind und sich auf europäischem Niveau weiterentwickeln.
Die Fertigungsschritte Zwicken und Besohlen finden bei STEITZ SECURA auch 2022 größtenteils in Deutschland statt, worauf wir – als einer der letzten Sicherheitsschuhhersteller, die dies in diesem Maße ausüben – nicht minder stolz sind. Das Zwicken der Vormaterialien findet in zwei Werken in Pirmasens und Kirchheimbolanden, das Besohlen und Finishen – beides zu 100 % noch in Deutschland – im Hauptwerk in Kirchheimbolanden statt. Hier unterliegen wir deutschen Gesetzen und festgelegten Grenzwerten zur Umweltwirkung, die wir durch gezieltes Engagement in den Bereichen Energieverbrauch, Schadstoffausstoß und Abfallwirtschaft immer weiter versuchen zu reduzieren. Bei den Umweltfaktoren überwiegt in unseren deutschen Werken der Bereich Energieverbrauch und Abfall. Auswirkungen von Luft- oder Wasserverschmutzung, Bodennutzung und -kontamination, Verbrauch natürlicher Ressourcen oder der Einfluss des Wirtschaftens auf die Biodiversität spielen weniger eine direkte Rolle. Allein der Bereich Verkehr und Logistik hat hier allgemein betrachtet seine– 2022 noch nicht vollständig vermeidbaren – Auswirkungen auf die Umwelt.
SOZIALE GERECHTIGKEIT
Internationale Lieferantenbeziehungen und Partnerschaften sowie das Wissen darüber, dass gerade in den Herstellerländern von Textilien und Ledern der Ressourcenbedarf groß und die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt intensiv sind, lenken unseren Fokus auch auf eine große soziale Verantwortung, deren wir uns stellen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bekennen wir uns zu den ILO-Kernarbeitsnormen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen benannt sind, der Rolle von Wirtschaftsunternehmen im Rahmen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zu den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UN.
Beitrag zur Gesellschaft
Die Unternehmen verstehen sich als Teil der Gesellschaften, in denen sie unternehmerisch tätig sind. Sie tragen durch ihr geschäftliches Handeln zu deren Wohlergehen, Förderung und nachhaltiger Entwicklung bei. Die Unternehmen berücksichtigen mittelbare und unmittelbare Auswirkungen ihrer geschäftlichen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt und bemühen sich, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen. Sie respektieren und akzeptieren die unterschiedlichen rechtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Hintergründe der Länder, in die ihre Wertschöpfungskette reicht, und erkennen deren Strukturen, Gebräuche und Traditionen an. Soweit diese mit den hier niedergelegten Grundsätzen im Konflikt stehen, werden die Unternehmen mit ihren Geschäftspartnern in Dialog treten und auf Verständnis und Akzeptanz hinwirken.
Ethisches Wirtschaften und Integrität
Die Unternehmen verfolgen legale Geschäftspraktiken unter Beachtung von lauterem Wettbewerb, gewerblicher Schutzrechte Dritter sowie kartell- und wettbewerbsrechtlicher Regelungen. Sie lehnen sämtliche Formen von Korruption und Bestechung ab und fördern auf geeignete Weise Prinzipien verantwortungsbewusster unternehmerischer Führung wie Transparenz, Rechenschaftspflicht, Verantwortung, Offenheit und Integrität. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge sind einzuhalten, soweit die Rahmenbedingungen sich nicht grundlegend ändern. Allgemein ethische Werte und Prinzipien sind zu respektieren, insbesondere gilt dies für die Menschenwürde und die international anerkannten Menschenrechte.
Menschenwürdiger Umgang
Die Unternehmen behandeln ihre Arbeitnehmer mit Würde und Respekt. Jegliche Form von unwürdiger Behandlung, Missbrauch, Belästigung und Einschüchterung sowie rechtswidrigen Strafen gegenüber Arbeitnehmern wird unterlassen. Disziplinarmaßnahmen werden schriftlich und in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Form niedergelegt.
Achtung der Menschenrechte
Der Schutz der Menschenrechte ist Pflicht der jeweiligen Staaten, in denen die Unternehmen wirtschaftlich tätig sind. Zur Unterstützung der Pflicht des Staates zur Durchsetzung der Menschenrechte auf seinem Territorium sollten die Unternehmen die Menschenrechte achten. Die Unternehmen sollten durch ihre Aktivitäten vermeiden, die Menschenrechte anderer zu beeinträchtigen und nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, begegnen.
Um der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen, sollten die Unternehmen je nach Größe des Unternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts der Geschäftstätigkeit die gebührende Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte (Due Diligence) walten lassen. Die Sorgfaltspflicht sollte Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Milderung und ggf. Wiedergutmachung potentieller nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte einschließen und sollte sich auf diese nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, welche die Unternehmen selbst verursachen oder zu denen sie beitragen oder die infolge ihrer Geschäftsbeziehungen mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen
Die Unternehmen beachten die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und schaffen ein sicheres und menschenwürdiges Arbeitsumfeld. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen Die Unternehmen achten das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ohne vorherige Genehmigung und nach eigener Wahl Organisationen zu bilden, welche die Förderung und den Schutz der Interessen der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber zum Ziele hat, diesen Organisationen beizutreten und ihre Vertreter frei zu wählen. Die Unternehmen achten das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Kollektivverhandlungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen zu führen. Arbeitnehmer dürfen wegen ihrer Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen in Bezug auf ihre Beschäftigung nicht benachteiligt werden. In Ländern, in denen die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Kollektivverhandlungen nicht eingehalten werden bzw. die Ausübung dieser Rechte beschränkt oder verboten ist, sollten die Unternehmen ihren Arbeitnehmern erlauben, eigene Vertreter frei zu wählen, mit denen sie in einen Dialog über Arbeitsplatzfragen treten können. Die Unternehmen sollten das Recht ihrer Arbeitnehmer achten, Beschwerden vorzubringen, ohne dass ihnen daraus Nachteile irgendwelcher Art entstehen; diese Beschwerden sollten in einem geeigneten Verfahren behandelt werden.
Verbot von Zwangsarbeit
Eine wirtschaftliche Tätigkeit auf Grundlage von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft oder Leibeigenschaft wird von den Unternehmen nicht akzeptiert. Dies umfasst jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
Verbot von Kinderarbeit und Schutz junger Arbeitnehmer
Die Unternehmen setzen sich für die effektive Abschaffung von Kinderarbeit ein. Sie beachten das jeweilige gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit, welches gemäß den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und nicht unter 15 Jahren liegen darf. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens sollten geeignete Mechanismen zur Altersfeststellung Kinderarbeit verhindern. Wenn Unternehmen Kinderarbeit feststellen, sollten sie notwendige Maßnahmen zur Abhilfe und zur sozialen Reintegration einleiten, die das Wohl und den Schutz des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Die Unternehmen stellen Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren nur dann ein, wenn die Art oder die Verhältnisse der durch sie verrichteten Arbeit das Leben, die Gesundheit und die Sittlichkeit der betreffenden Jugendlichen nicht gefährden und diese eine angemessene sachbezogene Unterweisung oder berufliche Ausbildung in dem entsprechenden Wirtschaftszweig erhalten.
Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Jegliche Form der Diskriminierung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung und der sozialen Herkunft vorgenommen wird und die dazu führt, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen, wird unterlassen. Ferner soll der Grundsatz der Gleichheit des Entgelts für männliche und weibliche Arbeitskräfte bei gleichwertiger Arbeit Anwendung finden.
Arbeitszeiten
Sofern geltende nationale Gesetze oder anwendbare tarifliche Regelungen keine geringere Höchstarbeitszeit festlegen, sollte die reguläre Arbeitszeit 48 Wochenstunden zzgl. maximal 12 Überstunden in der Woche nicht überschreiten. Überstunden werden mindestens gemäß den jeweiligen gesetzlichen oder tariflichen Regelungen vergütet und ihre Anordnung sollte eine Ausnahme bleiben. Die Unternehmen gewähren ihren Arbeitnehmern das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag und halten die jeweils maßgeblichen gesetzlichen Feiertage ein. Nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ist ein arbeitsfreier Tag zu gewähren.
Löhne
Staatlich oder tariflich anzuwendende Mindestlöhne dürfen nicht unterschritten werden. Die Unternehmen beachten, dass in Ländern ohne tariflichen oder gesetzlichen Lohnrahmen die Löhne für regelmäßige Vollarbeitszeit hinreichend sein sollten, um den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden. Gleichzeitig wissen sie, dass Unternehmen eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz nicht alleine sichern können, sondern gegebenenfalls staatliche Ergänzungsleistungen und andere soziale Schutzmaßnahmen notwendig sind. Löhne werden nicht zurückbehalten und regelmäßig in einer für den Arbeitnehmer geeigneten Form ausgezahlt. Lohnabzüge sind nur im gesetzlichen oder tarifvertraglichen Rahmen zulässig und sind auszuweisen. Die Beschäftigten werden regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes informiert.
Beschäftigungsverhältnisse
Die Regeln des nationalen Arbeitsrechts sind einzuhalten. Den Arbeitnehmern sollten verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich der Arbeitszeiten, Vergütung sowie Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung gestellt werden. Die Unternehmen schützen das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden. Die Unternehmen bemühen sich ferner, berufliche Qualifikationen von Arbeitnehmern zu fördern.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Unternehmen sollten unter Berücksichtigung nationaler Erfordernisse angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz treffen, um im Rahmen ihrer Aktivitäten Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Gültige lokale Vorschriften zu Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Gebäudesicherheit und Brandschutz werden eingehalten, um das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten auf ein Minimum zu reduzieren. Wo notwendig und angebracht, wird Arbeitnehmern angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. In unmittelbaren Gefahrensituationen haben die Beschäftigten das Recht und die Pflicht, ihren Arbeitsplatz unverzüglich und ohne Erlaubnis zu verlassen. Bedürftige Personen wie jugendliche Arbeitnehmer, junge Mütter und Schwangere sowie Menschen mit Behinderungen sollen einen besonderen Schutz erhalten.
Nicht nur bei den eigenen Mitarbeitern und gegenüber den interessierten Parteien, sondern entlang der gesamten Lieferkette haben wir unsere Grundprinzipien und Leitlinien als „Code of Conduct“ bekanntgemacht und kontrollieren dessen Einhaltung – selbst oder durch beauftragte Dritte.
Wir bei STEITZ SECURA arbeiten tagtäglich für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dabei sind wir uns unserer großen Verantwortung bewusst; und das nicht nur bei der Herstellung unserer qualitativ hochwertigen und sicherheitsrelevanten Produkte, sondern auch bezüglich der Verantwortung für unsere Mitarbeiter, deren Familien und letztendlich der gesamten Gesellschaft gegenüber.
Kirchheimbolanden, Februar 2023
KONTAKT
Michael Huth
Geschäftsführer
Vorstadt 40
67292 Kirchheimbolanden